Testamentarisch nicht berücksichtigten nahen Verwandten
eines deutschen Vererbers steht entsprechend den §§
2303 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches ein Pflichtteilsrecht,
also ein Anspruch auf Auszahlung eins bestimmten Nachlasswertanteiles,
zu.
Diese gesetzlichen Vorschriften zu Ihrer Vororientierung
finden Sie hier.