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So kann der Erbfall in Spanien zur
unendlichen - teuren - Geschichte werden |
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Die
komplizierten und langwierigen Erbrechtsnachfolgen in Spanien haben
immer wieder einige typische Sachverhalte gemeinsam.
In über 90 % der Fälle, so die langjährige Erfahrung des
anwaltlichen Erbrechtsspezialisten für Spanien, Günter Menth, wären
diese, - oft mit einfachen Massnahmen -, zu vermeiden gewesen.
Nachfolgend einige typische Problemsituationen:
1. Gesetzliche Erbfolge statt spezifischer
testamentarischer Erbeinsetzung
Bei gesetzlicher Erbfolge haben oft entferntere
Verwandte ohne persönlichen Bezug zum Vererber geringe Erbanteile.
Wird auch nur einer von diesen Miterben wegen unbekanntem Wohnort
nicht erreicht, wird die Erbrechtsnachfolge verzögert bis unmöglich
abzuwickeln.
Ist ein Miterbe minderjährig, muss häufig ein Ergänzungspfleger
bestellt werden, ebenso bei eingeschränkter Geschäftsfähigkeit, etwa
zum Abschluss eines Erbauseinandersetzungsvertrages, bei welchem
Eltern und Kinder in der Erbengemeinschaft vertreten sind.
Nicht auszudenken, wenn ein Miterbe einfach keine Lust hat, bei
manchen Abwicklungsvorgängen mitzuwirken oder dessen Aufenthaltsort
nicht feststellbar ist. Beides ist beim psychischen Gesamtzustand
und der internationalen Mobilität der Bevölkerung durchaus keine
Seltenheit.
2. Wenn Erben ihrerseits bereits vorverstorben sind
So wird ein Erbfall kurzer Hand zu zwei oder mehr Erbfällen, man
jagt den nötigen Dokumenten hinterher und kommt immer wieder zu
spät.
Dies alles oft nur, weil man zunächst dachte, die Angelegenheit in
Spanien zur Aufwandsreduzierung einfach weiterlaufen zu lassen,
indem fällige Abgaben weiter vom Konto des Verstorbenen abgebucht
werden.
3. Wechselseitige Erbeinsetzung von Ehegatten ohne
Berücksichtigung
der Nachfolgegeneration
Mit
dieser gegenseitigen Absicherung verdoppeln die Eltern Erbgänge und
oft zugleich die spanische Erbschaftsteuer, sie wird aufwendig und
teuer.
4. Absehen von einer spezifischen Testierung für das
Spanienvermögen
beim spanischen Notar
Rechtlich erforderlich ist ein Testament in Spanien
nicht. Mit einem deutschen Testament kann weltweit die
Erbrechtsnachfolge angetreten werden. Aber einfacher ist die
Rechtsnachfolge per spanischem notariellem Testament in aller Regel
schon, vorausgesetzt dieses ist inhaltlich optimiert ausgestaltet.
5. Das Zuwarten mit einer testamentarischen
Rechtsnachfolgeregelung
noch im hohen Alter
Dieses hat gemeinhin ein einem Nachfolgechaos mit oft
nachhaltigen Konfliktsituationen bereits zu Lebzeiten des Vererbers
zur Folge.
Ist der künftige Vererber dann erst einmal physischen oder psychisch
angeschlagen, führt dies je nach eigenem Charakter und denjenigen
des Familienumfeldes zu allen möglichen .Pressionen. So wird künftig
quasi eine Lunte gelegt für künftige Erbrechtsprozesse.
Bei systematischer Analyse war es oft die lange Untätigkeit des
Vererbers, welche ursächlich ist für jahrzehntelange
Konfliktsituationen, bei welchen mitunter der gesamte Nachlasswert
über mehrere Instanzen hinweg verprozessiert wird.
Fazit: Packen Sie´s rechtzeitig an und machen Sie´s
richtig. Untätigkeit und teures Chaos sind hier sonst Ihre „nahen
Verwandten“.
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