Damit soll verhindert werden, daß Bankgutachten
an der spanischen Erbschaftssteuer vorbeigeführt werden.
Angesichts der niedrigen Erbschaftssteuerfreibeträge
in Spanien selbst für Kinder und Ehegatten von nur ca.
16.000 € sind von dieser Neuregelung und deren praktischen
steuerlichen Konsequenzen viele Familien mit Bankguthaben
in Spanien betroffen.
Wie nun kann hier praxisnah reagiert werden?
Jedenfalls ist es ratsam, Gemeinschaftskonten oder Depots
mit Einzelverfügungsbefragungen einzurichten respektive
sich eine spanische notarielle Generalvollmacht unter Eröffnung
der Selbstkontraktionsmögichkeit zu erstellen.