Immobilienverlosungen in Spanien sind
zwar nicht, wie etwa in Deutschland, gesetzlich verboten.
Gleichwohl können sie sich in der Praxis nicht durchsetzen und
sind neben hohen steuerlichen Belastungen,- 15% der
Gesamtsumme der auszugebenden Lose u.a., noch mit dem Risiko
verbunden die Immobilie bei nur wenigen Loskäufern unter
diesen Verlosen zu müssen
Dann hätten sie die Immobilie praktisch verschenkt.
Anstelle des über die Verlosung erwarteten Mehrerlöses in Höhe
des zumindest erwarteten Schätzwertes haben sich die Verloser
dann einen „Bärendienst“ erwiesen.
Bei dem schrittweise erfolgten Rückzug der Hausverlospioniere
in Spanien stellt sich eher die Frage ob und inwieweit
einzelne Losverkäufer bei Abbruch der Hausverlosung die
tatsächliche Verlosung unter allen bisherigen Loskäufern und
den Zuschlag an einen von Ihnen gerichtlich durchsetzen
können.
Möglicherweise werden sich hier in näherer Zukunft
Interessengruppen von Loskäufern mit dieser Zielrichtung
formieren.
Im Internetzeitalter lassen sich die Mitloserwerber relativ
einfach auffinden.
In dieser Situation hat nun ein Anwaltskollege auf Mallorca
seinen früheren Ansatz der freiwilligen
Immobilienversteigerungen,- in früheren Hochpreisphasen nicht
ausreichend attraktiv-, wieder „ausgegraben“ und erste
Versteigerungstermine angesetzt. Hier ist das Risiko des
Verschenkenmüssens durch den Ansatz entsprechender
Mindestpreise ausgeschlossen. Nähere Einzelheiten und aktuelle
Objektvorstellungen von Mallorcaimmobilien finden Sie über das
Portal
www.palmapropertyauctions.com.
Solange der Immobilienmarkt in Spanien sich noch nicht wieder
erholt hat mag das für all diejenige welche ihre Immobilie in
Spanien kurzfristig veräussern möchten oder müssen eine
interessante Veräusserungsvariante sein.
Gleichwohl dürfte es sich für jeden Immobilieneigentümer in
dieser Situation lohnen, zunächst alle grundsätzlich in
Betracht kommenden Alternativen in dieser Situation
durchzuchecken. Und hier gibt es auch eine entsprechende
Palette, von der zeitweisen Rückzahlungsaussetzung bei
zusätzlichen Sicherheiten bis zur Erschliessung weiterer
Einnahmen durch Vermietung, um nur zwei Beispiele zu nennen.
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
in Manacor/Mallorca
spezialisiert auf deutsch-spanische Immobilien- und
Erbrechtsangelegenheiten
Tel.: 971 - 55 93 77 // Fax: 971 - 55 93 68
e-mail:
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