Gehört
bei einer Trennung eine Immobilie in Spanien zum ehelichen
Vermögen, so spielen in der Praxis drei Fragen oft eine
zentrale Rolle:
Frage
1: |
Wieviel ist die Spanienimmobilie wert ? |
Dies mag
Bedeutung haben für die gerechte Vermögensaufteilung oder die
Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruches eines Ehegatten.
Hier können Sie eine spanische Schätzgesellschaft beauftragen
oder den Finanzamtskontrollwert errechnen lassen.
Frage
2: |
Wie
kann man die Immobilie möglichst steuergünstig
auf einen Ehegatten übertragen ? |
Hier
bedarf es entsprechender Formulierungen: Zuteilung der
konkret bezeichneten Spanienimmobilie im Rahmen der
Vermögensaufteilung und diesbezügliche Geltendmachung im
Rahmen der Eigentumsübertragung in Spanien.
So kann die Übertragung grunderwerbssteuerfrei erfolgen.
Frage
3: |
Wie
lässt sich der Verkauf der Immobilie zeitnah, rechtssicher
und mit adäquatem Verkaufserlös tätigen ? |
In diesem
Zusammenhang wird oft eine sachkundige und neutrale Person mit
der Abwicklung vor Ort beauftragt damit keiner der Ehepartner
befürchten muss, vom anderen übervorteilt zu werden, etwa
aufgrund parallel erfolgender Ergänzungszahlungen an den
verkaufsaktiven Noch-Ehegatten.
Suchen Sie generell einen guten Informationsservice zur
Bewältigung der oft komplexen und schwierigen
Scheidungssituation und deren Ablauf sei hier noch auf die
Website-Adresse
www.scheidung.de hingewiesen.
Hier steht Ihnen umfangreiches Ratgeberwissen zu allen
scheidungsrelevanten Themen zur Verfügung. |